KI-Leitlinien der Hochschulen ignorieren die Verwaltung

Wenn eine Hochschule heute eine KI-Leitlinie verabschiedet, dreht sich der Inhalt fast immer um dieselben Fragen: Dürfen Studierende ChatGPT für Hausarbeiten nutzen? Wie erkennt das Prüfungsamt KI-generierte Abgaben? Was gilt für mündliche Prüfungen? Das ist verständlich — Lehre und akademische Integrität sind das Kerngeschäft jeder Bildungseinrichtung. Doch eine umfangreiche Analyse des Hochschulforums Digitalisierung (HFD) zeigt, dass dabei ein ganzer Bereich systematisch vergessen wurde: die Verwaltung.

30 Leitlinien, 16 Bundesländer — und eine auffällige Lücke

Im Mai 2026 veröffentlichte das HFD seinen „Leitlinien-Check 2026″, eine vergleichende Untersuchung von 30 offiziell publizierten KI-Leitlinien aus allen 16 deutschen Bundesländern. Die Studie, erstellt vom CHE Centrum für Hochschulentwicklung, zeichnet ein differenziertes Bild des Status quo: Viele Hochschulen haben den Schritt von der ad-hoc-Reaktion zur strategischen Gestaltung vollzogen. Frühe Leitlinien wollten vor allem Schaden abwenden — heute sollen sie den Weg weisen.

Das HFD beschreibt KI-Leitlinien als „Enabling-Dokumente“: Texte, die nicht nur regulieren, sondern auch kontextualisieren und inspirieren. Kluge Leitlinien, so die Analyse, geben Hochschulangehörigen Orientierung in einem Umfeld, das sich technologisch und rechtlich schneller verändert als jede Satzung.

Unter den herausgearbeiteten „blinden Flecken“ findet sich — neben Barrierefreiheit und ökologischem Ressourcenverbrauch — ausdrücklich die Hochschulverwaltung. Fast alle untersuchten Dokumente adressieren Lehrende und Studierende. Verwaltungsprozesse, also Campus-Management, Prüfungsorganisation, Dokumentenmanagement oder Sekretariatsarbeit, kommen kaum vor.

Warum das ein Problem ist

Die Verwaltung ist das Rückgrat einer Hochschule. Ohne funktionierende Prozesse in der Prüfungsorganisation, Immatrikulation oder Datenverwaltung kann auch die beste Lehre nicht reibungslos laufen. Und gerade hier hat KI ein erhebliches Potenzial — aber auch ein erhebliches Risiko, wenn es keine klaren Regeln gibt.

Nehmen wir die Prüfungsanmeldung: In vielen Einrichtungen prüfen Mitarbeiter manuell, ob ein Studierender die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt — ein fehleranfälliger, zeitaufwändiger Prozess. KI-gestützte Systeme können diese Prüfungen automatisiert und konsistent durchführen. Aber wer trägt die Verantwortung, wenn der Algorithmus irrt? Welche Daten darf das System nutzen? Wie lange werden Entscheidungsprotokolle aufbewahrt?

Oder die Dokumentenverwaltung: Hochschulen verwalten Tausende sensibler Dokumente — Noten, Anträge, Prüfungsunterlagen. KI kann dabei helfen, Dokumente zu klassifizieren, Fristen zu überwachen und Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Doch ohne eine klare Leitlinie bleiben Fragen offen: Welche KI-Tools sind datenschutzkonform? Wer darf die Systeme einsetzen, wer nicht?

Das Schweigen der Leitlinien dazu ist kein Nischenproblem. Es bedeutet, dass Verwaltungsmitarbeitende täglich Entscheidungen treffen, ohne institutionellen Rückhalt. Das schafft Rechtsunsicherheit — und blockiert sinnvolle Effizienzgewinne.

EU AI Act verschärft den Handlungsbedarf

Die Analyse des HFD verweist auch auf den EU AI Act, der seit 2025 verbindliche Anforderungen an den KI-Einsatz stellt. Hochschulen, die KI in der Verwaltung einsetzen, müssen die betroffenen Systeme klassifizieren, dokumentieren und in bestimmten Fällen spezifische Schutzmaßnahmen treffen. Wer das nicht regelt, bewegt sich in einer regulatorischen Grauzone.

Systeme, die automatisiert über Zulassungen oder Prüfungsberechtigungen entscheiden, fallen je nach Ausgestaltung unter das „hochriskant“-Profil des AI Acts — mit entsprechenden Dokumentationspflichten. Eine KI-Leitlinie, die die Verwaltung ausspart, gibt hier keine Orientierung.

Was Hochschulen jetzt tun sollten

Der HFD-Blickpunkt endet mit dem Aufruf, KI-Leitlinien dynamisch zu gestalten — nicht als statische Dokumente, sondern als lebendige Rahmenbedingungen, die sich mit der technologischen Entwicklung weiterentwickeln. Das gilt erst recht für die Verwaltung.

Konkret bedeutet das: Hochschulen sollten ihre bestehenden Leitlinien um einen Abschnitt zur KI in der Verwaltung ergänzen. Darin sollte geregelt sein, welche Prozesse durch KI unterstützt werden dürfen, welche Datenschutz- und Transparenzanforderungen gelten, und wie Mitarbeitende im Umgang mit KI-Tools qualifiziert werden.

Campus-Management-Systeme wie TraiNex, die Prüfungsorganisation, Anwesenheitserfassung und Dokumentenverwaltung digital abbilden, können dabei eine strukturierende Rolle beim Kontext spielen: Sie schaffen zunächst die datenbankgestützte Grundlage, auf der KI sinnvoll und regelkonform aufsetzen kann — wenn die institutionellen Rahmenbedingungen stimmen. Aber auch mehr: TraiNex kann Listen gezielt anonymisieren und verwendet prozessintegriert direkt DSGVO-konforme KI-Modelle für einen Verwaltungssupport, bei dem die Daten niemals den kontrollierten Bereich des Campus-Management-Systems verlassen.

Fazit

Das Hochschulforum Digitalisierung hat mit seinem Leitlinien-Check 2026 eine wichtige Bestandsaufnahme geliefert. Der Befund ist eindeutig: Die deutsche Hochschullandschaft hat in den letzten zwei Jahren bei der strategischen KI-Integration Fortschritte gemacht — aber die Verwaltung wurde dabei vergessen. Es ist Zeit, das zu korrigieren.

Dass Hochschulen bei KI in der Lehre schneller voranschreiten als in der Verwaltung, war dabei kein neues Phänomen: Bereits eine empirische Befragung aus dem Jahr 2023 im Rahmen einer Publikation zum KI-Reifegrad hatte gezeigt, dass der Bereich Lehre durch KI deutlich schneller durchdrungen wird als die Verwaltung. In der KI-Reifegrad-Matrix für Hochschulen sind viele Hochschulen immer noch eher als „AI-Teaching-Experimenter“ einzuordnen — also Hochschulen, die KI-Einsatz lehren. Der Status eines „AI-Process-Professional“, also einer Einrichtung, die KI systematisch in z.B. Verwaltungsprozesse integriert hat, bleibt dagegen die Ausnahme.

Workshop-Materialien zur KI-Reifegrad-Matrix frei verfügbar

→ Zum vollständigen HFD-Blickpunkt „KI-Leitlinien im Check 2026″

Neues Spiel: KI-Einsatz an Hochschulen

Wie souverän gehen Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeitende mit KI um?

KI-Game: KI-Einsatz an Hochschulen — 10 interaktive Szenarien
KI-Game: KI-Einsatz an Hochschulen — zum Spielen anklicken

Unser neues Browser-Spiel „KI-Einsatz an Hochschulen“ vermittelt wichtige Grundlagen auf humorvolle und praxisnahe Weise. In zehn kurzen Situationen treffen die Spielenden Entscheidungen zu Nutzen, Vertrauen, Datenschutz und Kontrolle.

Drei Beispiele aus dem Spiel

  • Eine KI erfindet überzeugend klingende wissenschaftliche Quellen.
  • Ein Dozent setzt ohne Abstimmung eine private KI eines chinesischen Anbieters ein.
  • Ein Student versucht per Prompt-Injection eine Bewertungs-KI zu täuschen.

Nach jeder Entscheidung zeigt das Spiel die Folgen und erklärt, welche Alternative noch besser gewesen wäre. Thematisiert werden unter anderem Halluzinationen, Fake-Bilder, Schatten-KI, Datenschutz, Transparenz, Prüfungen und der AI Act.

Das Spiel eignet sich als Einstieg in Workshops, Teamsitzungen und interne Fortbildungen für Lehrkräfte und Hochschulverwaltungen.

Jetzt spielen: KI-Game.campus-management-system.de

EU AI Act ab 2. August 2026: Was Hochschulen jetzt beachten müssen

Ab dem 2. August 2026 gelten weitere zentrale Vorgaben des EU AI Acts. Betrifft uns als Hochschule das? Müssen wir jetzt unsere KI-Tools prüfen lassen? Was passiert, wenn wir nichts tun? Die kurze Antwort: Es kommt sehr darauf an, was Sie mit KI machen. Die längere Antwort lesen Sie hier.

Lehrender und Studierende betrachten digitale KI-Symbole mit EU-Karte im Hintergrund – EU AI Act und Hochschulen
Illustration: KI-generiertes Bild (Dr. Maex / TraiNex) – EU AI Act und Hochschulen im digitalen Zeitalter

Was gilt ab 2. August 2026?

Wer mit einem KI-System interagiert, muss grundsätzlich erkennen können, dass es sich um KI handelt. Ein Chatbot für Studierende oder ein digitaler Assistent sollte sich daher spätestens zu Beginn des Gesprächs eindeutig als KI-System zu erkennen geben – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.

Für Hochschulen bedeutet das vor allem:

  • KI-Chatbots eindeutig kennzeichnen,
  • KI-generierte Medien nicht als authentische Aufnahmen ausgeben,
  • Verantwortlichkeiten für eingesetzte KI-Systeme festlegen,
  • den KI-Einsatz nachvollziehbar dokumentieren.

KI-Kompetenz bleibt Pflicht

Bereits seit Februar 2025 müssen Einrichtungen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten anbieten. Ab August 2026 kann die Einhaltung dieser Verpflichtung stärker kontrolliert werden.

Ein bestimmtes Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll sind jedoch:

  • interne Regeln für ChatGPT und andere KI-Werkzeuge,
  • Schulungen zu Datenschutz, Halluzinationen und vertraulichen Daten,
  • besondere Einweisungen für sensible Bereiche wie Prüfungsamt, Zulassung und Personal,
  • eine Dokumentation der angebotenen Maßnahmen.
  • TraiNex unterstützt Sie mit dem E-Tutorial „KI an der Hochschule in 10 Kapitel“. Diese können Sie direkt im TraiNex für Lehrkräfte und Verwaltungsmitarbeitende hinterlegen, absolvieren lassen und den Nachweis automatisch dokumentieren. Sprechen Sie uns an.

Sind Studierende betroffen?

Studierende sind bei der privaten Nutzung allgemein verfügbarer KI-Werkzeuge normalerweise weder Anbieter noch Betreiber im Sinne des AI Acts. Sie sind jedoch als betroffene Personen geschützt. Nutzt eine Hochschule KI für Zulassung, Prüfungsbewertung oder Prüfungsüberwachung, entstehen Pflichten für die Hochschule.

Was gilt für Lehrkräfte?

Lehrkräfte sind ebenfalls weder Anbieter noch Betreiber im Sinne des AI Acts. Sie müssen aber die Vorgaben der Hochschule, den Datenschutz, das Urheberrecht und die Prüfungsordnungen beachten. Um die Verwendung von KI für diese Bereiche abschätzen zu können, ist eine Teilnahme an einer Fortbildung notwendig.

Wie TraiNex KI-Funktionen einordnet

Bei TraiNex betrachten wir jede KI-Funktion anhand ihres konkreten Zwecks und ihrer Auswirkungen.

KI-gestützte Suchfunktionen, Textvorschläge, Zusammenfassungen und allgemeine Chatbots unterstützen Nutzerinnen und Nutzer, ohne selbst über Zulassungen, Noten oder Sanktionen zu entscheiden. Diese Risikoklassen sind weitgehend unproblematisch erlaubt.

Anders kann es aussehen, wenn ein KI-Ergebnis unmittelbar für folgenreiche Entscheidungen verwendet wird. Eine automatische Auswertung von Anwesenheitsdaten ist beispielsweise anders zu bewerten, wenn daraus ohne weitere Prüfung die Prüfungszulassung abgeleitet wird.

Deshalb prüfen wir insbesondere:

  • Einsatzzweck und verwendete Daten,
  • Auswirkungen auf Studierende und Beschäftigte,
  • Grad der Automatisierung,
  • menschliche Kontrollmöglichkeiten,
  • Protokollierung und Nachvollziehbarkeit,
  • Datenschutz und IT-Sicherheit.

Was gilt für KI-Agenten?

KI-Agenten bilden im AI Act keine eigene Risikokategorie. Entscheidend ist auch hier, welche Aufgaben sie übernehmen.

Ein Agent, der Dokumente vorbereitet, Informationen überträgt oder Änderungen zur Freigabe vorschlägt, ist anders zu bewerten als ein Agent, der selbstständig Zulassungen ablehnt, Noten verändert oder Personen sanktioniert. Letzteres wäre zu autonom und gem. AI Act zu riskant. Um eine akzeptable und erlaubte Risikoklasse zu erreichen, wäre mindestens die Freigabe durch einen Mensch zwingend notwendig.

Bei TraiNex-KI-Agenten setzen wir deshalb auf:

  • klar begrenzte Zuständigkeiten,
  • abgestufte Zugriffsrechte,
  • vollständige Protokollierung,
  • menschliche Freigaben bei folgenreichen Vorgängen,
  • die Möglichkeit, Aktionen zu stoppen oder rückgängig zu machen,
  • Einschränkung der KI-Autonomie.
    Siehe waas.campus-management-system.de

Was Hochschulen jetzt tun sollten

Hochschulen und Bildungsträger sollten jetzt:

  1. ihre eingesetzten KI-Systeme erfassen,
  2. deren konkrete Einsatzzwecke dokumentieren,
  3. KI-Chatbots und generierte Inhalte korrekt kennzeichnen,
  4. Beschäftigten geeignete Schulungen und Leitlinien anbieten,
  5. Anwendungen mit Einfluss auf Zulassung, Prüfungen oder Personalentscheidungen besonders prüfen.

Fazit

Ab dem 2. August 2026 werden für Hochschulen vor allem Transparenz, Kennzeichnung und dokumentierte Verantwortlichkeit wichtiger.

Nächster Termin: Die umfassenden Hochrisiko-Anforderungen für den Bildungsbereich gelten ab dem 2. Dezember 2027.