75 Prozent der Hochschulbeschäftigten nutzen KI – meist mit privatem Konto

Im August haben wir hier kritisiert, dass die KI-Leitlinien vieler Hochschulen die Verwaltung kaum berücksichtigen. Jetzt gibt es Zahlen dazu, wie KI in der Hochschulverwaltung tatsächlich genutzt wird. Sie bestätigen den Befund und machen ihn konkreter: KI ist im Alltag angekommen, die Hochschulen als Organisation aber noch nicht.

KI-Chat außerhalb und innerhalb einer gesicherten Verwaltungsoberfläche im Vergleich.
KI-Chat außerhalb und innerhalb einer gesicherten Verwaltungsoberfläche im Vergleich – zum Vergrößern anklicken

Die Befragung

Forschende der Universität Mannheim und der Hochschule Ravensburg-Weingarten haben im Projekt bwKI-Transfer zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 343 Beschäftigte an 17 Hochschulen in Baden-Württemberg befragt. 52 Prozent arbeiten in der Verwaltung, unter anderem in IT, Studierendenservice, Lehrorganisation und Prüfungsverwaltung. Die Stichprobe ist nicht repräsentativ: 55 Prozent der Antworten kommen von einer Universität. Als Lagebild ist sie dennoch aufschlussreich.

Die Zahlen

  • 75 Prozent nutzen KI-Werkzeuge; 65 Prozent der Nutzenden tun das mehrmals pro Woche.
  • Der Zugang läuft am häufigsten über private Konten (44 bis 49 Prozent je Werkzeug), dienstliche Konten liegen bei 12 bis 28 Prozent.
  • 62 Prozent haben keine KI-Schulung besucht.
  • Als Hürden nennen die Nutzenden Datenschutzbedenken (61 Prozent), fehlende Einbindung in Arbeitsabläufe (45 Prozent) und unklare Regeln (40 Prozent).
  • Das größte Potenzial sehen sie in der Automatisierung wiederkehrender Aufgaben (70 Prozent). Unverändert bleiben soll vor allem der persönliche Kontakt (83 Prozent).

Zugleich nennen 67 Prozent den Verwaltungsaufwand und 54 Prozent unklare Prozesse als größte Belastung im Arbeitsalltag.

Was die Zahlen bedeuten

Wer Studierendendaten in ein privates KI-Konto kopiert, um eine Bescheinigung zu formulieren oder eine Anfrage zusammenzufassen, handelt pragmatisch, aber außerhalb jeder Kontrolle der Hochschule. Das ist kein Fehlverhalten Einzelner, sondern eine Folge fehlender Angebote: Die Beschäftigten wollen KI nutzen, finden sie aber nicht dort, wo sie arbeiten.

Hinzu kommt eine Pflicht, die seit dem 2. Februar 2025 gilt: Nach Art. 4 der KI-Verordnung (AI Act) müssen Einrichtungen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. 62 Prozent ohne Schulung zeigen, wie groß der Abstand noch ist.

Was Hochschulen jetzt tun können

  • Dienstlichen Zugang schaffen: KI dort anbieten, wo die Arbeit stattfindet, mit Rollen und Rechten statt mit Copy-and-paste.
  • Mit wiederkehrenden Aufgaben beginnen: Standardanfragen, Bescheinigungen, Zusammenfassungen – dort, wo die Beschäftigten selbst den größten Nutzen sehen.
  • Schulung nachweisbar machen: Kurze, praxisnahe Formate; 58 Prozent derer, die schon eine Schulung besucht haben, fanden praktische Übungen hilfreich.

Und TraiNex? In Campus-System TraiNex sind Kurz-Tutorials zu KI direkt in TraiNex integriert und nachweisbar absolvierbar. TraiNex bindet KI-Funktionen dann direkt in die bestehenden Verwaltungsabläufe ein, mit den Rollen und Rechten, die dort ohnehin gelten. Mit genau den Dokumenten, die dort freigegeben sind, teils mit automatischer Schwärzung/Anonymisierung. Auch bekommt ein Prüfungsamt-Mitarbeiter andere KI-Assistenten, andere KI-Funktionen, KI-Modelle und RAG-Dokumente als ein Bewerber oder ein Studierender. Und die KI-Agenten? Die Agenten sind an die Stellen von realen Mitarbeitenden angelehnt und die Rechte sind entsprechend des TraiNex-Rechtesystems granular zuweisbar.

Fazit

Die Befragung zeigt keine KI-Skepsis, sondern eine Lücke im Angebot. 92 Prozent der Befragten sagen, KI kann ihre Arbeit unterstützen. Die Frage ist, ob das künftig im privaten Browser-Tab oder im Prozess der Hochschule geschieht.

Quelle: Ay, F.; Lingnau, J.; Hofmeister, M.; Pfister, A.: Künstliche Intelligenz in der Hochschulverwaltung: Ergebnisse einer Querschnittsbefragung an Hochschulen in Baden-Württemberg (uDay 2026)

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92 Prozent wollen adaptives Lernen, 14 Prozent haben es

Fast alle Hochschulleitungen halten adaptives Lernen für relevant, kaum eine Hochschule setzt es breit um. Das ist das deutlichste Ergebnis des HFD-Monitors 2026, für den das Hochschulforum Digitalisierung 120 für die Lehre zuständige Mitglieder von Hochschulleitungen befragt hat; ausgewertet hat die Umfrage das CHE Centrum für Hochschulentwicklung. Die Lücke hat weniger mit KI zu tun als mit Daten.

Eine Lücke zwischen hohem Anspruch und geringer Umsetzung wird durch eine Brücke aus Studiendaten überspannt.
Eine Lücke zwischen hohem Anspruch und geringer Umsetzung wird durch eine Brücke aus Studiendaten überspannt.

Die Zahlen

Adaptives Lernen bedeutet: Inhalte, Aufgaben und Tempo passen sich dem Lernstand der einzelnen Studierenden an. 92 Prozent der Befragten stufen das als relevant ein, verbreitet ist es an 14 Prozent der Hochschulen. Beim individualisierten Feedback ist der Abstand kleiner, aber deutlich: 86 Prozent relevant, 36 Prozent umgesetzt. Digitale Selbstlernkurse sind mit 55 Prozent am weitesten.

KI gilt dabei als Antrieb: 63 Prozent sehen in ihr einen Impuls für adaptives Lernen, 70 Prozent für individualisiertes Feedback. KI-Lernassistenten für das Selbststudium laufen an 53 Prozent der Hochschulen im Pilot oder Regelbetrieb, weitere 23 Prozent planen sie. Als wichtigste Einflussfaktoren nennen die Leitungen verfügbare Ressourcen sowie rechtliche und regulatorische Vorgaben.

Warum ein Chatbot allein nicht adaptiv ist

Ein KI-Lernassistent beantwortet Fragen. Adaptiv wird er erst, wenn er weiß, wo jemand steht: welche Module belegt sind, welche Prüfung angemeldet ist, welche Leistungen bereits erbracht wurden und welche Lernziele das Modulhandbuch vorsieht. Diese Informationen liegen in der Regel nicht im Chatbot und nicht im Lernmanagementsystem, sondern im Campus-Management-System.

Damit verschiebt sich die Frage für Hochschulleitungen: Nicht „Welches KI-Werkzeug kaufen wir?“, sondern „Dürfen und können wir die vorhandenen Studiendaten für Lernunterstützung nutzen?“ Das erklärt auch, warum Recht und Regulierung als Bremse genannt werden. Wer Prüfungsdaten für Feedback verwenden will, braucht eine Rechtsgrundlage, eine Einwilligung oder eine klare Zweckbindung.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Mit Feedback beginnen: Individualisiertes Feedback auf Basis vorhandener Leistungsdaten ist näher an der Umsetzung als vollständig adaptive Kurse.
  • Datenwege klären: Welche Daten aus Modul- und Prüfungsverwaltung darf ein Lernassistent sehen, und wer entscheidet das?
  • Module sauber beschreiben: Lernziele und Voraussetzungen im Modulhandbuch sind die Grundlage, an der sich jede Anpassung orientiert.

Und TraiNex?

Im Campus-Management-System TraiNex liegen Studiengänge, Module und Modulhandbücher, Prüfungen, Leistungen und Lehrmaterialien in einem System – also genau die Daten, die ein adaptiver Lernassistent braucht. Die KI in TraiNex kennt zwar weder Nachnamen noch Matrikelnummer des Studierenden, aber bereits zu Beginn einer KI-Lernsession wird berücksichtigt, welches Alter und Geschlecht der Studierende hat und welche Studienrichtung. Denn ein Teilzeit-Hebammen-Student braucht anderen Input als eine BWL-Vollzeiut-Studierende. Der Studierendee hatte als Hobby Baskeball erwähnt? Schon werden dem Studierenden die Fallbeispiele mit Basketball-Themen angereichert. Auch Tonalität und Komplexität passt die TraiNex-KI im Lerndialog an. Die KI weiss, wie mathematisch begabt der Studierende ist, und wählt das Lernniveau, was den Studierenden im Flow hält, also weder zuu schwer noch zu einfach. Auch kennt die TraiNex KI das Modulhandbuch, den Prüfungstermin sowie die Leistungen in bisherigen Lerngesprächen und kann darauf basierend einen interne Lernplan zu entwickeln. Die Technologie ist also in TraiNex da und verfügbar, aber die Hochschulen sind noch zurückhaltend in der Freischaltung der Möglichkeiten.

Fazit

Der HFD-Monitor misst eine Umsetzungslücke, keine Technologielücke. Die Hochschulen, die beim adaptiven Lernen vorankommen werden, sind die, die ihre Studiendaten geordnet und ihre Nutzung rechtlich geklärt haben.

Quelle: Forschung & Lehre, „HFD-Monitor 2026: Studierende sollen auf digitale Arbeitswelt vorbereitet werden“, 15.09.2026 (Primärquelle: HFD-Monitor 2026, Hochschulforum Digitalisierung/CHE)

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